Ethikrichtlinien


Die im Folgenden aufgeführten Grundsätze definieren den partnerschaftlichen Rahmen unserer Arbeit. Sie bilden verbindliche Regeln für das professionelle Handeln der Kinesiologinnen des KineSuisse.Fassung vom 13. März 2007)


Würde

Die Kinesiologin

  • achtet die Persönlichkeit und die Wertvorstellungen der Klientin.
  • stellt das Wohlergehen der Klientin in den Vordergrund.
  • respektiert die Bedürfnisse und Grenzen der Klientin.
  • respektiert den sozialen, ethnischen und religiösen Hintergrund der Klientin.


Sicherheit

Die Kinesiologin

  • wahrt die körperliche, geistige und seelische Integrität der Klientin.
  • wahrt die Autonomie der Klientin und vermeidet Übergriffe jeglicher Art.
  • wendet nur Behandlungsmethoden an, in denen sie kompetent ist.
  • stellt keine medizinischen Diagnosen und verschreibt keine Medikamente.


Vertrauen

Die Kinesiologin

  • hält sich an die Schweigepflicht.
  • gibt Informationen nur unter ausdrücklicher Einwilligung der Klientin an Dritte weiter.
  • achtet und fördert die Ressourcen sowie die Selbstkompetenz der Klientin.
  • schafft Voraussetzungen, die eine bewusste Teilnahme der Klientin an ihrem Entwicklungsprozess ermöglichen und
  • ihre Selbstverantwortung fördern


Verantwortung

Die Kinesiologin

  • reflektiert ihre therapeutische Arbeit und bildet sich beruflich und persönlich weiter.
  • erkennt und respektiert ihre beruflichen und persönlichen Möglichkeiten und Grenzen.
  • gewährleistet die Qualität der Therapie und ist bestrebt, diese zu entwickeln.
  • fördert und wahrt das Ansehen des Berufsstandes.


Transparenz

Die Kinesiologin

  • informiert die Klientin über die Methode, die mögliche Dauer und die entsprechenden Kosten einer kinesiologischen Begleitung.
  • respektiert ihre therapeutischen Grenzen und empfiehlt, je nach Situation eine Ärztin oder eine andere Therapeutin aufzusuchen.
  • fördert die Zusammenarbeit und respektiert andere Methoden und deren Anwenderinnen.
  • setzt den Muskeltest professionell ein (siehe Grundhaltung im Umgang mit dem Muskeltest).


Grundhaltung im Umgang mit dem Muskeltest.

Die Kinesiologin setzt den Muskeltest als körpereigenes Rückmeldesystem ein und ist sich bewusst, dass das Testresultat eine Momentaufnahme ist und in keiner Weise Denken und Fühlen ersetzen kann. Der Muskeltest dient der Informationsbeschaffung. Aus dem Muskeltest abgeleitete Interpretationen stellen keine absoluten Wahrheiten dar.

Die Kinesiologin wendet den Muskeltest professionell an.


Voraussetzungen

Die Kinesiologin

  • ist achtsam im Umgang mit dem Muskeltest.
  • ist sich darüber im Klaren, was sie testet.
  • kennt die anatomischen und physiologischen Hintergründe des Muskeltests.


Anwendung

Die Kinesiologie

  • wendet den Muskeltest nur an anwesenden Personen an.
  • verwendet den Muskeltest nur mit dem Einverständnis der Klientin.
  • testet einfühlsam und sorgfältig.spricht verbale Aussagen laut und verständlich aus.


Grenzen

Die Kinesiologin

stellt mit dem Muskeltest keine medizinischen Diagnosen.

testet keine Medikamente aus.

setzt den Muskeltest nicht als Entscheidungsinstrument ein.


Dem Sprachfluss zuliebe verwenden wir in diesem Text nur die weibliche Form. Fassung


Ich verpflichte mich, als Mitglied des KineSuisse diese Richtlinien zu befolgen und bin mir bewusst, dass bei Verletzung dieser Standesregeln Sanktionen von Seiten des Verbandes ausgesprochen werden können.


Ursula Frei